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   OVG Berlin-Brandenburg, 22.02.2022 - 6 S 58.21   

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https://dejure.org/2022,4884
OVG Berlin-Brandenburg, 22.02.2022 - 6 S 58.21 (https://dejure.org/2022,4884)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 22.02.2022 - 6 S 58.21 (https://dejure.org/2022,4884)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 22. Februar 2022 - 6 S 58.21 (https://dejure.org/2022,4884)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 26.04.2021 - 10 C 1.20

    Auskunftsanspruch gegen kommunales Verkehrsunternehmen zum Ausscheiden des

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 22.02.2022 - 6 S 58.21
    Müssten Informationen erst durch Untersuchungen generiert werden, sind sie als Gegenstand des Auskunftsanspruchs noch nicht vorhanden (vgl. BVerwG, Urteil vom 20. Februar 2013 - 6 A 2/12 - juris Rn. 30; Urteil vom 26. April 2021 - 10 C 1/20 - juris Rn. 24).

    Im vorliegenden Fall ist die Grenze des Auskunftsanspruchs jedenfalls deshalb überschritten, weil die Antragsgegnerin mangels Informationsbeschaffungspflicht nicht die Befragung von Personen schuldet, die - wie die frühere Bundeskanzlerin - mittlerweile aus der auskunftspflichtigen Stelle ausgeschiedenen sind (vgl. Senatsbeschluss vom 14. Januar 2022 - OVG 6 S 40/21 - juris Rn. 13; BVerwG, Urteil vom 26. April 2021 - 10 C 1.20 - juris Rn. 25).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 14.01.2022 - 6 S 40.21

    Presserechtlicher Auskunftsanspruch; Verdacht der unbefugten Weitergabe eines

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 22.02.2022 - 6 S 58.21
    Zur Erteilung von Auskünften insoweit bedarf es ggf. einer Abfrage des präsenten dienstlichen Wissens bei der nach der internen Geschäftsverteilung sachlich zuständigen Stelle oder bei einem für den abgefragten Sachverhalt sachlich zuständigen Mitarbeiter der Behörde (vgl. Senatsbeschluss vom 14. Januar 2022 - OVG 6 S 40/21 - juris Rn. 13).

    Im vorliegenden Fall ist die Grenze des Auskunftsanspruchs jedenfalls deshalb überschritten, weil die Antragsgegnerin mangels Informationsbeschaffungspflicht nicht die Befragung von Personen schuldet, die - wie die frühere Bundeskanzlerin - mittlerweile aus der auskunftspflichtigen Stelle ausgeschiedenen sind (vgl. Senatsbeschluss vom 14. Januar 2022 - OVG 6 S 40/21 - juris Rn. 13; BVerwG, Urteil vom 26. April 2021 - 10 C 1.20 - juris Rn. 25).

  • BVerwG, 20.02.2013 - 6 A 2.12

    Auskunftsanspruch der Presse; Bundesnachrichtendienst; Gesetzgebungskompetenz des

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 22.02.2022 - 6 S 58.21
    Müssten Informationen erst durch Untersuchungen generiert werden, sind sie als Gegenstand des Auskunftsanspruchs noch nicht vorhanden (vgl. BVerwG, Urteil vom 20. Februar 2013 - 6 A 2/12 - juris Rn. 30; Urteil vom 26. April 2021 - 10 C 1/20 - juris Rn. 24).
  • BVerwG, 08.07.2021 - 6 A 10.20

    Bundesnachrichtendienst muss Auskünfte zu sog. Kennenlernterminen, nicht aber zu

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 22.02.2022 - 6 S 58.21
    Zwar können zu den bei einer auskunftspflichtigen Stelle vorhandenen Informationen auch auf dienstliche Vorgänge und Wahrnehmungen bezogene Informationen gehören, die nicht verschriftlicht bzw. nicht aktenkundig gemacht wurden (vgl. BVerwG, Urteil vom 8. Juli 2021 - 6 A 10/20 - juris Rn. 22).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 21.11.2019 - 6 S 47.19

    Einstweiliger Rechtsschutz; Darlegung im Beschwerdeverfahren; presserechtlicher

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 22.02.2022 - 6 S 58.21
    Die Vorschrift des § 146 Abs. 4 Satz 6 VwGO bezieht sich nur auf die nach Satz 3 dieser Vorschrift vom Beschwerdeführer darzulegenden Gründe gegen die Richtigkeit der erstinstanzlichen Entscheidung (vgl. Senatsbeschluss vom 21. November 2019 - OVG 6 S 47.19 - juris Rn. 22).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.02.2021 - 1 B 2015/20

    Streit um Anordnungen zur unverzüglichen Beendigung einer Mitgliedschaft im PIOB

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 22.02.2022 - 6 S 58.21
    Mit einer solchen Verfahrensrüge kann eine Beschwerde gegen die Ablehnung vorläufigen Rechtsschutzes nach § 80 Abs. 5 oder § 123 VwGO von vornherein nicht erfolgreich geführt werden, ohne dass es darauf ankommt, ob der behauptete Verfahrensfehler gegeben ist (vgl. Beschluss des Senats vom 25. Januar 2022 - OVG 6 S 41/21 - juris Rn. 4; ferner OVG Münster, Beschluss vom 22. Februar 2021 - 1 B 2015/20 - juris Rn. 12).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 25.01.2022 - 6 S 41.21

    Beihilfe - Besteuerung - Bezugssystem - Durchführungsverbot - Einsatzsteuer -

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 22.02.2022 - 6 S 58.21
    Mit einer solchen Verfahrensrüge kann eine Beschwerde gegen die Ablehnung vorläufigen Rechtsschutzes nach § 80 Abs. 5 oder § 123 VwGO von vornherein nicht erfolgreich geführt werden, ohne dass es darauf ankommt, ob der behauptete Verfahrensfehler gegeben ist (vgl. Beschluss des Senats vom 25. Januar 2022 - OVG 6 S 41/21 - juris Rn. 4; ferner OVG Münster, Beschluss vom 22. Februar 2021 - 1 B 2015/20 - juris Rn. 12).
  • OVG Saarland, 30.10.2012 - 3 B 229/12

    Umfang der Beschränkung der Sachprüfung im Beschwerdeverfahren; Antrag auf

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 22.02.2022 - 6 S 58.21
    Eine Stattgabe durch das Beschwerdegericht setzt allerdings voraus, dass die angefochtene Entscheidung sich auch nicht aus anderen als den vom Verwaltungsgericht angenommenen Gründen als im Ergebnis richtig erweist (vgl. Schenke in: Kopp, VwGO, 27. Aufl. 2021, § 146 Rn. 43; Guckelberger in: Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl. 2018, § 146 Rn. 115; OVG Saarlouis, Beschluss vom 30. Oktober 2012 - 3 B 229/12 - juris Rn. 4).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 16.08.2022 - 6 S 37.22

    Bundeskanzleramt nicht für Auskunftsersuchen betreffend das Büro des

    Damit hat der Gesetzgeber auch die Ergebnisrichtigkeit des Beschlusses als Prüfungsmaßstab vorgegeben (vgl. Senatsbeschluss vom 22. Februar 2022 - OVG 6 S 58/21 - juris Rn. 7).
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